Kunst im öffentlichen Raum ist bei ihrer Beauftragung interessengeleitet.

Dieses Interesse ist am handgreiflichsten durch die Setzung eines Themas beschrieben. Wenn zwar auch nicht explizit die Art der Behandlung des Themas vorgegeben ist so ist dies implizit durchaus der Fall. Sei es auch nur durch die Tatsache, dass der Auftraggeber letztendlich über die Realisation entscheidet. Die Liste der Beschränkungen für den Künstler setzt sich fort:

  • Neben dem Standort, ist natürlich der finanzielle Rahmen ein drastisch bestimmendes Kriterium.
  • In aller Regel sind bei den Gesamtrealisierungskosten die Ausgaben für das Kunstwerk die geringeren. Ausgaben für Versicherungen, Transporte, Gutachten, Gefahrenabwehr, Schutz vor Vandalismus, Folgekosten für den Unterhalt und eine Herstellung, die den Standards von Objekten genügt, summieren sich sehr schnell zu gewaltigen Summen.
  • Standortfragen sind geprägt durch Sicherheitsauflagen, durch Verkehrswege bzw. deren Planung, durch das Publikum, das Ausmaß des zu erwartenden Vandalismus, der Nutzung des Werkes als Kinderspielplatz.
  • Im Außenraum kommen noch Fragen wie die Witterung, Windlast oder Eisbruch und nächtliche Gefahrenstellungen hinzu.
  • All diese Fragen gehen technisch mit der Aufgabenstellung einher. Zu glauben diese Fragen wären von irgendwelchen Technikern zu lösen ist naiv – sie wirken unmittelbar auf die Gestaltung, die Materialien und die Bauformen ein.

In Anbetracht der ganzen Einschränkungen und Anforderungen ist beim bestem Willen nicht von freier Kunst, sondern ganz konkret von angewandter Kunst zu sprechen. Eigentlich war und ist das Set der Intensionen für Kunst im öffentlichen Raum zwar vielfältig, aber mit seinen Forderungen recht geradlinig. Was die Dinge allerdings zusätzlich verkompliziert ist die Konkurrenz der Produzenten (also der Künstler) untereinander: Es geht dabei mitunter um Geld, vordringlich allerdings zunächst um gesellschaftliche Anerkennung und die Vorstellung, dass diese sich anschließend in „viel Geld“ ummünzt.

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